Ein MUSS für Züchter und Käufer?
Wer als Interessent und späterer Käufer eines Welpen zu einem Züchter geht, wird früher oder später aller Voraussicht nach mit einem Kaufvertrag konfrontiert. Anders herum kann die Frage natürlich durchaus auch vom Welpen-Käufer an den Züchter gerichtet werden. Doch ist ein Kaufvertrag überhaupt nötig? Eigentlich möchte ich doch nur eine Hobbyzucht betreiben und werde nur in unregelmäßigen Abständen mal einen oder mehrere Würfe haben. Und was muss oder sollte der Vertrag alles beinhalten? Was soll mit dem Kaufvertrag alles geregelt werden?
Rein rechtlich gesehen ist bereits das Aushändigen eines Welpen im Tausch gegen das Geld ein Kaufvertrag. Ja, selbst die rein mündliche Willenserklärung einen Welpen kaufen zu wollen im Zusammenspiel damit, dass der Welpe entsprechend abgegeben wird, begründet bereits einen gültigen Vertrag. Jedoch stellt sich an dieser Stelle die Frage, wie im Ernstfall die jeweiligen Standpunkte und Auffassungen bewiesen werden können. In jedem Falle handelt sich hierbei um ein sogenanntes „Zug-um-Zug“-Geschäft. Doch beschreibt dieser Vertrag lediglich den Übergang des Eigentumsrechts. Wer gerne mehr Details regeln möchte, der kommt dann eben um einen „richtigen“ – schriftlichen – Kaufvertrag nicht herum. Im Zweifel, wobei das natürlich niemand möchte, muss der Vertrag rechtssicher sein, da er – wenn nötig – von einem Gericht in einem oder mehreren Punkten überprüft werden würde.
Welche Details sollen nun aber in meinem Vertrag enthalten sein?
Also, zunächst gehören die rein formalen Angaben in den Vertrag hinein: Name und Vorname sowie Anschrift von Verkäufer und Käufer. Danach geht es um den „Gegenstand des Vertrags“, also den Welpen. Unter diesem Punkt folgen Angaben zum Welpen, also beispielsweise der Name des Welpen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Chip-Nr. des Transponders sowie ggfls. die Nummer des Impfpasses. Unter diesem Punkt versichert der Züchter, dass der Hund reinrassig und nach seinem Wissen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Krankheiten ist. Ggfls. erfolgt ein Verweis darauf, dass der Hund nach den Statuten des jeweiligen Rassehundeverbandes gezüchtet wurde. Außerdem wird aufgeführt, gegen welche Krankheiten der Welpe geimpft, und dass er (mehrfach) entwurmt wurde. Sollte der Welpe zu diesem Zeitpunkt einen offensichtlichen „Mangel“ haben, so sollte dieser an dieser Stelle aufgeführt werden. Da die Hunde unserer Rasse mit „Papieren“ verkauft werden, findet sich hier auch ein Hinweis zum Stammbaum, bzw. zur Ahnentafel, die dem Käufer übergeben wird, sobald diese dem Verkäufer vom Zuchtverband vorliegt. An dieser Stelle wird dann ein Hinweis eingebaut, dass der Welpe ohne Haftung für Mängel verkauft wird. Ebenfalls schließe ich als Züchter Garantien aus. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Garantien bestimmter Eigenschaften des Hundes oder die Möglichkeit bestimmter Verwendungsmöglichkeiten, denn schließlich weiß ich zu diesem frühen Zeitpunkt ja noch gar nicht, was dem Hund liegt, ob er bestimmte Tätigkeiten ausführen kann, und was er gerne macht. Darüber hinaus kann ich als Züchter ja nicht wissen, wie sich der Hund entwickeln, und wie er beispielsweise ausgebildet wird.
Als weiteren Punkt wird ein Paragraph in den Vertrag aufgenommen, in dem der Kaufpreis definiert wird. Ebenso wird beschrieben, wie der Kaufpreis zu entrichten ist. Weiterhin ist enthalten, dass im Kaufpreis das Röntgengeld enthalten ist, und wie mit diesem verfahren wird. Hierzu aber später mehr. Man kann über eine mögliche Anzahlung bei Vertragsschluss nachdenken. Inwieweit diese zurück zu zahlen ist bei Kaufrücktritt seitens des Käufers und Rücktrittsgründen, die nicht beim Verkäufer liegen, muss dann überlegt werden. Ich für meinen Teil werde dies vermutlich nicht in meinen Vertrag einbauen, denn bei einem Käufer, der aus vielleicht dubiosen Gründen vom Vertrag zurücktritt, hätte ich sowieso kein gutes Gefühl. Insofern wäre ich eher froh, meinen Hund dort nicht hin vermittelt zu haben.
Um den Hund, bzw. den Welpen zu schützen, kann man nun noch einen Passus in den Vertrag aufnehmen, dass der Hund nicht ohne Einwilligung des Züchters an Dritte verkauft werden darf, und dass ich als Züchter im Veräußerungsfall ein Vorkaufsrecht des Hundes habe. Das Vorkaufsrecht wird dann ggfls. mit einer Vertragsstrafe abgesichert. Wohlgemerkt: es geht hier um das Vorkaufsrecht, nicht aber eine Verpflichtung den Hund zurückzunehmen. Selbstverständlich habe ich als Züchter die Möglichkeit, auf mein Vorkaufsrecht zu verzichten, wenn beispielsweise sichergestellt ist, dass der Hund auf keinen Fall an Wiederverkäufer oder Versuchsunternehmen verkauft wird. Da die Rechtsprechung aber auch in diesem Punkt nicht eindeutig ist, sollte man einen Zeitraum, in dem das Rückkaufsrecht ausgeübt werden kann, definieren. Dieser Zeitraum kann durchaus auch quasi das gesamte Leben des Hundes betreffen. Zudem sollten auch die monetären Bedingungen eines möglichen Rückkaufs definiert werden. Beispielsweise könnte man den seinerzeit entrichteten Welpenpreis als Rückkaufswert definieren. Weiterhin kann in den Vertrag aufgenommen werden, dass der Name sowie die Anschrift des neuen Besitzers an den Züchter weiterzugeben ist.
Gerne aufgenommen werden in den Kaufvertrag auch die sogenannten „Pflichten des Käufers“. Hiermit gemeint sind in der Regel die ordnungsgemäße und artgerechte Haltung und Pflege des Hundes, die Sicherstellung des Familienkontaktes, aber auch die tierärztliche Versorgung. Aus meiner Sicht selbstverständlich hierbei ist auch der ausdrückliche Hinweis auf ein Verbot von Zwinger- und/oder Kettenhaltung.
Um den Kontakt von Züchter und Halter des Hundes sicherzustellen, sollte auch eine Verpflichtung der Mitteilung einer etwaigen neuen Anschrift mit in den Vertrag aufgenommen werden. Schließlich und endlich möchte man als Züchter ja gerne den Kontakt zu den Welpenkäufern haben, um auch zu sehen, dass es dem Hund gut geht, und wie er sich entwickelt. Und das funktioniert ja nur, wenn man ein gutes Verhältnis pflegt.
Als separaten Passus empfiehlt es sich eine Verpflichtung des Käufers in den Vertrag zu integrieren, dass der Hund zwischen dem 15. Und 24. Monat auf HD und ED geröntgt werden soll oder sogar muss, und diese Röntgenaufnahmen dem Verband zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird ein gesondertes Konstrukt formuliert, indem man zum Beispiel neben den 100 EUR, die der Käufer vom Verband als Röntgengeld zurückbekommen würde, auch nochmal 100 EUR als Züchter zurückzahlt. Da mir persönlich die gesundheitliche Auswertung der von mir gezüchteten Welpen wichtig ist, und am Herzen liegt, tendiere ich dazu, von meinem Kaufpreis diese 100 EUR auch an den Käufer zurückzugeben. Hierin sehe ich einen weiteren Anreiz für die Welpenkäufer diese Auswertung auch wirklich machen zu lassen.
Ergänzend empfiehlt es sich noch den Vertrag um einen Punkt „Sonstiges“ zu ergänzen. Hier können alle die Nebenabreden definiert werden, die zu keinem der vorgenannten Punkte / Rubriken passen.
Last, but not least sollte noch ein Punkt „Schlussbestimmungen“ definiert werden, zudem auch die sogenannte Salvatorische Klausel zählt, in der klar aufgezeigt wird, dass der Vertrag auch dann seine Wirksamkeit entfaltet, wenn eine der aufgeführten Punkte unwirksam sein sollte.
Um nun die Frage vom Anfang zu beantworten: ja, der Kaufvertrag ist aus meiner Sicht ein absolutes MUSS für Züchter und Welpenkäufer.