Wenn man sich mit Hundebsitzern oder Welpen-Interessenten unterhält, dann sagen diese ganz häufig: „Papiere? Wofür? Brauche ich nicht. Ich habe ja nicht vor zu züchten.“

Nun, ich habe mich seinerzeit aus verschiedenen Gründen dafür entschieden, mir einen Hund vom Züchter zu holen. Hierzu habe ich mich zunächst nach Züchtern erkundigt, die in einem Zuchtverband unter dem Dach des VdH / FCI züchten. In einem solchen Verbans gibt es klare Vorstellungen davon, wie gezüchtet wird. Und damit meine ich nicht, dass den Züchtern vorgeschrieben wird, wie sie mit den Hunden umzugehen haben. Gemeint ist damit, dass alle Züchter der Rasse eine gemeinsame Vorstellung davon haben, unter welchen Bedingungen gezüchtet wird. Dies sorgt dafür, dass man bei Kauf eines Welpen vom Züchter gewissermaßen eine Art „Gütesiegel“ hat. Natürlich kann auch ein Züchter nicht alle Eventualitäten ausschließen, aber der oder die Züchterin wird auf die wichtigsten – vor allem rassespezifischen – gesundheitlichen Aspekte achten, und diese bei der Zucht berücksichtigen. Unter anderem aus diesem Grund habe ich nicht nur meine Hunde bei anerkannten Züchterinnnen erworben, sondern züchte selbst im DKBS e.V. ​

In einem anerkannten und eingetragenen Zuchtverband zu züchten, bedeutet:

1. Ausbildung

Bevor man züchten kann und darf, muss man eine Grund-Schulung absolvieren. Beim DKBS heißt diese „Neuzüchter-Schulung“. Damit alleine ist es aber natürlich nicht getan. Jede Züchterin und jeder Züchter hat nicht nur die Verpflichtung, an der jährlich stattfindenden Züchtertagung teilzunehmen, sondern sie/er sollte sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden.

2. Abnahme der Zuchtstätte

Nachdem die Grund-Ausbildung absolviert ist, wird die Zuchtstätte vom zuständigen Zuchtwart abgenommen und kontrolliert. Hierzu werden die örtlichen, bzw. räumlichen Gegebenheiten begutachtet, und der Zuchtwart spricht auch Empfehlungen zur Optimierung aus. Neben den Vorgaben der Zuchtordnung des Verbands müssen natürlich zwingend auch alle Vorgaben des Tierschutzgesetzes erfüllt werden.

3. Zuchtzulassung

Aber auch damit sind noch nicht alle Erfordernisse erfüllt. Jeder Hund, mit dem gezüchtet werden soll, muss eine Zuchtzulassung erhalten. Hierzu wird unter anderem bei den Hauptveranstaltungen des Verbands geprüft, ob der jeweilige Hund zur Zucht geeignet ist. Hierzu wird eine Nachzuchtbeurteilung vorgenommen, sowie das ordnungsgemäße und gewünschte Verhalten des Hundes überprüft. Im Vorfeld muss zur Zuchtzulassung eine HD/ED-Prüfung vorgenommen werden. Es muss ein DNA-Profil erstellt werden, mit dem die zweifelsfreie Identifikation des Hundes möglich ist. Bei mehreren Zuchtschauen wird das Erscheinungsbild hinsichtlich des Rassestandards bewertet. Viele Züchter überprüfen darüber hinaus freiwillig weitere gesundheitliche Merkmale.

4. Wurfplanung und -genehmigung

Zur Vorbereitung eines Wurfs kann von der Züchterin oder vom Züchter auf die Gesundheitsdaten der jeweiligen möglichen Verpaarungs-Partner zugegriffen werden. Hier kann im Vorfeld einer Verpaarung geprüft werden, ob und wenn ja, welche Risiken bestehen würden. Die Verpaarungsplanung muss dann zur Genehmigung beim Verband eingereicht werden, wo sie nochmal auf alle relevanten Fakten geprüft wird. Ggfls. wird der Verband entsprechende Empfehlungen aussprechen oder auch sein Veto gegen eine Verpaarung einlegen. In erster Linie geht es hierbei um Inzucht und Erbkrankheiten.

5. Wurfabnahme

Ist der Wurf dann soweit, dass er zeitlich kurz vor der Abgabe an die neuen Besitzer steht, erfolgt vorab die Wurfabnahme durch den zuständigen Zuchtwart, bzw. die zuständige Zuchtwartin. Alle wesentlichen Details der Welpen werden in einem Dokument protokolliert.

6. Tierärztliche Versorgung

Noch eine Selbstverständlichkeit: Alle Welpen werden geimpft, entwurmt und mit einem Mikrochip versehen. Und das Wichtigste: die Gesundheit der Hunde steht an oberster Stelle. Aus diesem Grund stehen wir mit unserem Tierarzt in regelmäßigem Austausch.