Was ist ein Sachkundenachweis? Ein Sachkundenachweis ist ein Befähigungsnachweis, mit dem ein Hundehalter grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und deren Haltung nachweisen kann. Die verschiedenen Sachkundenachweise können sich unterscheiden in Inhalt, Umfang aber auch dem Geltungsbereich. Je nach Nachweis werden die entsprechenden Prüfungen von anerkannten Sachverständigen, Tierärzten oder auch Hundetrainern abgenommen. Entsprechend den jeweils geltenden Hundegesetzen kann ein Sachkundenachweis auch Voraussetzung für die (behördliche) Erlaubnis zur (gewerblichen) Hundehaltung oder zum Halten bestimmter Rassen sein. Ob man einen Sachkundenachweis (für die Hundehaltung) benötigt oder auch nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Außerdem ist Sachkundenachweis – so wie ich mittlerweile gelernt habe – nicht gleich Sachkundenachweis.
Möchte man im Hundesport starten, so benötigt man in der Regel einen Sachkundenachweis. Diesen Sachkundenachweis muss man einmalig bei dem Hundesportverband ablegen, in dem man selbst, bzw. in dem der Hundesportverein, bei dem man Mitglied ist, auch Mitglied ist. Dieser Sachkundetest beinhaltet in der Regel relativ einfach und allgemein gehaltene Fragen. Auch ohne Expertenwissen zu haben, dürften die meisten, sich mit ihrem Hund auseinandersetzenden, Hundehalter einen solchen Test ohne größere Probleme bestehen. Wenn man die Fragen mit einer guten Portion Menschenverstand angeht, dürften sich die richtigen Antworten im Prinzip von allein erschließen. Ein solcher Sachkundenachweis ist im Übrigen auch die Voraussetzung dafür, dass Hundehalter die Begleithunde-Prüfung (im Volksmund einfach „BH“ genannt) ablegen dürfen.
Doch ist man mit Bestehen dieser Prüfung sachkundig? Nein, wohl eher nicht. Um sachkundig im Sinne des Tierschutzgesetzes zu sein, bedarf es etwas mehr. Aber wer benötigt denn überhaupt einen solchen Sachkundenachweis im Sinne des Tierschutzgesetzes?
Grundsätzlich müssen alle, die gewerbsmäßig (nicht zu verwechseln mit gewerblich) mit Tieren zu tun haben – in unserem Falle Hunde – einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu gehören Mitarbeiter von Tierschutzorganisationen, Betreiber von Hutas (Hundetagesstätten), Menschen, die Tiere transportieren, aber auch Hundezüchter. Doch ab wann gilt ein Züchter als gewerbsmäßiger Züchter? Diese Abgrenzung ist – zumindest in Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, in dem ich lebe – relativ einfach. Wenn man mehr als zwei zuchtfähige Hündinnen hält, und/oder mehr als 3 Würfe pro Jahr aufzieht, gilt man als gewerbsmäßiger Hundehalter. In dem Fall benötigt man eine Hundehaltungs-Erlaubnis nach TierSchG §11. Diese Erlaubnis kann, bzw. muss man bei seinem zuständigen Veterinäramt beantragen. Je nach Veterinäramt kann dies formlos geschehen. Voraussetzung für die Erlangung der Erlaubnis der Hundehaltung ist eben das Ablegen einer Sachkunde-Prüfung, mit deren Bestehen man den Sachkundenachweis erhält. Es gibt verschiedene Institute, die auf das Ablegen der Prüfung vorbereiten. In der Regel wird man also einen Lehrgang absolvieren müssen.
Leider gibt es hierzu keine bundeseinheitliche Regelung, so dass man gezwungen ist, sich in den jeweils geltenden Landesgesetzen und -verordnungen zu informieren. In diesen ist auch definiert, welche Nachweise von Haltern sogenannter Listenhunde zu erbringen sind. In Nordrhein-Westfalen sind im Landeshundegesetz verschiedene Sachkundenachweise verankert. Demnach ist der Sachkundenachweis für das Halten gefährlicher Rassen dort beim Amtstierarzt abzulegen. Um die entsprechende Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 100 Fragen, und davon 2/3 richtig beantwortet werden. Nicht so umfangreich ist das Ablegen des Sachkundenachweises für das Halten großer Hunde. Als große Hunde in diesem Sinne gelten Hunde, die eine größere Widerristhöhe als 40cm und/oder ein schwereres Körpergewicht als 20kg haben. Hierfür müssen etwa 80 Fragen beantwortet werden. Dieser Sachkundenachweis kann bei einem autorisierten Tierarzt abgelegt werden. In Niedersachsen beispielsweise ist es seit dem 01.07.2013 für jeden Hundehalter Pflicht, einen Nachweis der Sachkunde abzulegen.
Doch was beinhaltet ein entsprechender Lehrgang zum Sachkundenachweis gemäß TierSchG §11? Vermutlich hängen die Lehr- und Lerninhalte für die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung unter anderem vom jeweiligen Lehrinstitut ab. Abhängig davon könnten auch die Schwerpunkte bei der Vermittlung der Inhalte sein. Typischerweise behandeln die Lehrgänge aber auf jeden Fall Themen, die für die entsprechenden Interessengruppen auch im täglichen Miteinander mit den Tieren wichtig sind, oder sein können. Ein wichtiges Thema ist dabei das Verhalten der Hunde. Wer es nicht sowieso schon kennt, und beurteilen kann, lernt einiges über das Ausdrucksveralten und die Körpersprache, sowie natürlich auch das Lernverhalten. Die Haltung im Allgemeinen wird behandelt, genauso wie die Fütterung. Auch das Thema Gesundheit und eventuell auftretende Krankheiten sind nicht nur wichtig und interessant, sondern auch prüfungsrelevant. Die Tollwut nimmt hierbei einen zentralen Punkt ein. Aber auch die Leptospirose beispielweise – bei der es sich im Übrigen ebenso wie bei der Tollwut um eine Zoonose handelt, also einer Erkrankung, die vom Hund auf den Menschen übertragbar ist – wird ausführlich beleuchtet. Einen wichtigen Raum nimmt auch das Thema Fortpflanzung mit den wichtigsten Details ein. Dies ist für die meisten Züchter (oder die, die es werden wollen) wichtig. Das Thema der Hygiene spielt dabei in verschiedene Bereiche der Hundehaltung mit rein. Ebenfalls wichtig ist das Thema Hundetransport. Wer hätte schon gewusst, dass es beispielsweise problematisch sein kann, mit seinen Hunden über die Landesgrenzen hinweg in den Urlaub zu fahren? Problematisch ist das dann, wenn man mehr als 5 Hunde im Fahrzeug transportiert. Eine höhere Anzahl von Hunden darf man beispielsweise nur dann transportieren, wenn man zu Turnieren oder Ausstellungen unterwegs ist. Und auch in diesen Fällen ist ein Nachweis zwingend erforderlich. Ein weiterer Aspekt gerade auch bei der gewerbsmäßigen Hundehaltung sind beispielsweise bauliche Voraussetzungen und Möglichkeiten sowie Abmessungen der Einrichtungen und Gruppenzusammenstellungen. Dies ist sehr interessant und wichtig gerade auch für die Betreiber und Mitarbeiter von Hutas. Sehr interessant ist auch das Thema „erste Hilfe“ beim Hund. Dies hat einen sehr praxisrelevanten Nutzen für jeden Hundehalter. Last, but not least, gibt es noch einen „Rund-um-Schlag“ in rechtlicher Hinsicht. Das Tierschutzgesetz, die Tierschutzhundeverordnung und beispielsweise auch Landeshundegesetze werden abgearbeitet. Auch Haftungsfragen werden behandelt. Sicher wird man auch nach Ablegen einer entsprechenden Sachkunde-Prüfung nie alle Fragen beantworten können. Doch einerseits ist man sensibilisiert für alle Themen, die einen selbst betreffen, und andererseits weiß man im Zweifel, wo man nachlesen kann.
Bei allen inhaltlichen Fragen darf man nicht außer Acht lassen, dass ein entsprechender Sachkunde-Lehrgang nach TierSchG §11 auch mit einigen Kosten verbunden ist. Und ob man diese tragen möchte, sofern man nicht dazu verpflichtet ist, muss dann am Ende jeder für sich selbst beantworten.
Je nachdem, ob man einen solchen Lehrgang „nur“ für sich selbst machen möchte (das Ablegen einer Prüfung ist keine Pflicht!), oder ob man den Sachkundenachweis erbringen muss, gibt es noch einen wichtigen Punkt bei der Suche nach dem geeigneten Lehrgang und/oder Lehrinstitut zu beachten, will man am Ende gewissermaßen nicht mit leeren Händen dastehen. Es werden längst nicht alle Lehrgänge und/oder Lehrinstitute von den jeweiligen Veterinärämtern anerkannt. Benötigt man den Nachweis also zwingend, so empfiehlt es sich dringend, mit dem speziellen Veterinäramt vor Ort Kontakt aufzunehmen, und abzusprechen, welchen Lehrgang dieses am Ende anerkennt oder nicht. Hierauf wird fairerweise von den verschiedenen Instituten aber auch hingewiesen. In meinem Fall war es tatsächlich so, dass es sich als gut erwiesen hat, dass ich bei „meinem“ Kreisveterinäramt nachgefragt habe, denn den Lehrgang, bzw. das Institut, dass ich mir zunächst herausgesucht hatte, wäre nicht anerkannt worden. Damit hätte ich mein Geld – zwar nicht im Hinblick darauf, etwas zu lernen, aber im rechtlichen Sinne gegenüber den örtlichen Behörden einen Nachweis zu erbringen – zum viel beschriebenen Fenster hinausgeworfen.
Was die praktischen Erfahrungen angeht, die ich nun gesammelt habe, ist es so, dass – möglicherweise ein Überbleibsel der Corona-Zeit – die Vorlesungen online stattgefunden haben. Jede Vorlesung dauerte so etwa 2 Stunden. Im Anschluss an jede Vorlesung hatte man dann die Gelegenheit, Fragen zum entsprechenden Thema zu stellen. Hierbei ergaben sich auch Fragen, die nicht Prüfungs-relevant, aber dennoch für die meisten Lehrgangsteilnehmer interessant waren. Zu jedem Thema gab es entsprechende Experten, bzw. Sachverständige, die einem das Thema nahegebracht haben. Die Prüfung musste ich dann vor Ort in Köln ablegen. Hier hatte ich 2 Stunden Zeit, um alle Fragen zu bearbeiten. In der Regel wird man die 2 Stunden nicht benötigen. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, sich nicht nur darauf zu verlassen, dass das, was man in den Vorlesungen hört und liest, ausreichend ist, die Prüfung zu bestehen. Es sollten alle Skripte, aber auch mögliche Fachliteratur nochmal durchgearbeitet werden. Manchmal kommt es hier nämlich auf das Detail an! Speziell zur weiteren Vorbereitung gibt es einige Fachbücher zum Thema Sachkundenachweis oder auch zum viel beschriebenen und diskutierten Hundeführerschein. In einigen dieser Bücher sind auch Fragen zum Sachkundenachweis enthalten, die man gut zum Üben verwenden kann. Sehr hilfreich sind auch Bücher zum Verhalten der Hunde. Diese unterstützen natürlich nicht nur zum Bestehen der Prüfung, sondern sind aus meiner Sicht auch sehr gut geeignet, um sich weiter mit dem Verhalten der Hunde auseinanderzusetzen. Und es ist meines Erachtens nach sehr wichtig, seinen – aber auch fremde – Hunde lesen zu können. So kann man bereits im Vorfeld beispielsweise Situationen entschärfen oder umgehen, die sonst möglicherweise eskaliert wären. Aber dies ist wieder ein anderes Thema.
Wer sich also überlegt, ob er (oder sie) eine solchen Sachkundelehrgang absolvieren und ggfls. eine Prüfung ablegen möchte (oder eben auch muss), dem wünsche ich viel Spaß (und natürlich Erfolg) dabei. Ich persönlich bin sehr glücklich mit der Entscheidung, einen solchen Lehrgang absolviert und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen zu haben. Neben dem Nachweis gegenüber dem Veterinäramt habe ich auch wieder einige Aspekte bei der Hundehaltung gelernt und andere Sachverhalte auffrischen können. Für mich als Mensch, der in die Hundezucht involviert ist, waren sehr viele hilfreiche Informationen enthalten. Insgesamt macht mich das Ablegen des Sachkundenachweises nicht zwangsläufig zu einem besseren Hundehalter, es macht mich aber sicherer im Umgang mit allen Aspekten, die das Leben als Hundehalter für mich mit meinem Rudel so bereithält. Und alleine dafür hat es sich für mich schon gelohnt.